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Grossartig Uraufführung

Von Arnold B. Stampfli 19, November 2014

Grossartig Uraufführung von < Feuer und Erde>

Das Werk der Komponistin und Solistin Jing Yang <Feuer und Erde> wurde in Uznach uraufgeführt. Der Musizierkreis See erfüllte damit selbst hohe Erwartungen. -- Die Komposition stellte hohe Anforderungen,... das verständlicherweise da und dort mit dem Neuen etwas Mühe gehabt haben dürfte. Es hat sich jedoch durchgebissen und sich in langer Zeit wöchentlicher Proben das selbst gewählte Werk erarbeitet.

Freilich, die Komponistin war auch als Solistin gefordert, während über einer halben Stunde eine solch hohe geistige und körperliche Konzentration zu halten. Mit ihrem Instrument, einer Pipa, wahrscheinlich am nächsten verwandt mit einer Balalaida, und doch wieder ganz anders, vermochte sie die beinahe atemlos zuhörenden und zuschauenden Besucher zu fesseln.

Die Musik selber hat von Beginn weg und bis zum letzten Ton fasziniert. Und erst recht die Art, wir Jing Yang ihre unheimlich beweglichen Finger, ja die ganze Hand über und zwischen die Saiten gleiten liess und so dem Titel des Werkes < Feuer und Erde> vollends gerecht wurde. .. Es war schlichtweg grossartig.

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Ein Hauch Ewigkeit

Brigitt Züger, Zürichsee-Zeitung Obersee, Dienstag, 18, November 2014

Ein Hauch Ewigkeit

-- Das Auftragswerk Yangs <Feuer und Erde>.... Mystisch spielte das Orchester die ersten Klangteppiche ungewohnter Harmonien, zunehmend an Dichte, was den eigenen Körper vibrieren liess. Die Komposition faszinierte durch Andersartigkeit, durch eine raffinierte Perkussion mit teils völlig unbekannten Geräuschen. Yang verschmolz mit ihrer Pipa. Das Publikum tauchte in die Jahrtausende alte chinesische Musik ein, die sich immer wieder zu modern-westlichen Klängen wandelte. Grossartig war zudem auch die poetische und kraftvolle Virtuosität der Musikerin. Was Bechker bei der Einstudierung des Orchesterparts geleistet hat, was die Musiker an Takte-Zählkunst und Disharmonie in den Griff bekommen mussten, beeindruckte. Man sah sich in einer anziehend fremden Welt. Der Applaus nahm kein Ende, sodass die Chinesin zwei Zugaben verschenkte – Pipa solo. Die Bewunderung über deren Spielkunst blieb. ...

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STATUTEN

Verein aaremusik.ch

mit Sitz in Aarburg

 

1.            Name und Sitz

Der Verein aaremusik.ch, nachfolgend Verein genannt, ist ein Verein nach Art. 60ff ZGB mit Sitz in Aarburg.

2.            Zweck

Der Verein unterstützt alte und neue, so wie folk und klassische Musikaufführungen, welche an ausgewählten Orten und mit national und international bekannten Musiker:innen realisiert werden.

  •   Der Verein sucht das Ziel zu erreichen durch:
  •   Vermittlung, Durchführung, Unterstützung von Konzerten
  •   Förderung von Kompositionen
  •   Förderung von Instrumentenbau
  •   Unterstützung von Ton- und Bildaufnahmen
  •   Unterstützung von Publikationen
  •   Unterstützung und Förderung von Musiker und Musikerinnen
  •   Unterstützung wohltätiger Aktionen und Veranstaltungen mittels Musik-beiträgen.
  •   Der Verein ist politisch und konfessionell neutral, verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

3.       Mittel

Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen insbesondere aus:

  •   Mitgliederbeiträge
  •   Gönner- und Sponsorengeldern
  •   Weitere Zuwendungen, Schenkungen und Vermächtnissen
  •   Erlös aus Veranstaltungen
  •   Erträgnisse des Vereinsvermögens

4.            Mitgliedschaft

Mitglieder können Privatpersonen und juristische Personen werden, welche den Vereinszweck gemäß den Statuten unterstützen.

Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin/den Präsidenten zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


5.            Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben ist schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten zu richten.

Mitglieder, welche die festgesetzten Jahresbeiträge trotz Mahnung nicht leisten, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.


7.            Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  •  die Generalversammlung
  •  der Vorstand
  •  der Revisor/die Revisorin

8.            Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder vier Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

  •  Wahl des Vorstandes
  •  Wahl des Revisor/der Revisorin
  •  Festsetzung und Änderung der Statuten
  •  Abnahme der Jahresrechnung
  •  Abnahme des Revisoren Berichtes
  •  Beschluss über das Jahresbudget
  •  Festsetzung des Mitgliederbeitrages

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

 

9.            Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich aus:
  •  der Präsidentin/dem Präsidenten
  •  der künstlerischen Direktorin
  •  dem Kassier

Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.

Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen.

 

10.         Revisor

Die Generalversammlung wählt jährlich einen Revisor/Revisorin oder ein Treuhandbüro, als Revisor. Der Revisor/die Revisorin überprüft Belege, Jahresrechnung, Anlage des Vermögens, Kassaführung des Vereins. Die Feststellungen werden im Revisoren Bericht zusammengefasst.

 

11.         Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsidentin/des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.


12.         Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

13.         Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können an der Generalversammlung abgeändert werden.

 

14.         Auflösung des Vereins

Der Verein kann auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt


 

15.         Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 01.05.2021 angenommen und treten sofort in Kraft.

Sie ersetzten alle früheren Statuten von asiamusic.ch vom 31. Januar 2013

 

Präsident

Künstlerische Direktorin

Kassier

 

Peter Doppelfeld

Jing Yang

Gerhard Färber

 

Aarburg, 01.05. 2021

Concerto Scores


Minoru Miki:

Pipa Concerto / in three movements 32'


Mo Fan:

Ballade of the Eternal Sorrow 22'

Julian Philips:

Formal Introduction 15'

Thüring Bräm:

Singing Hands/ in three movements 15'


Zhou Long:

The King drops his Armor Laurent Mettraux: Double Concerto for Pipa and Violin

Daniel Schnyder:

Mozart in China 15’05

Tan Dun:

Concerto for pipa and string orchestra 16’

Eskender Bekmambetov:

Through the Balkans with Pipa 7’03

Yang Jing:

Winter 9’

Agent

Für die Entwicklung und die Erweiterung von Konzertauftritten in der Schweiz und in Europa, sucht eine der weltweit besten Pipa-Solistinnen und Komponistinnen, Yang Jing, einen freischaffenden
Agenten bzw. Agentin.
Erfolgsabhängige Honorierung nach Absprache.


Ihre Aufgabe:
  • Solo-Konzerte und Ensemble-Projekte managen
  • Finanzielle Unterstützung für kurz- und langfristige Projekte suchen
  • Informationstexte schreiben udn PR-Aktivitäten organisieren
Voraussetzungen:
  • Freude an der asiatischen sowie klassischen europäischen Musik, aber auch anJazz- und Volksmusik
  • Kenntnis im nationalen und internationalen Musikmarkt
Interessiert?

Tel: + 41 41 511 52 26
Fax: + 41 41 511 50 68
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